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Bedenken wegen "erweiterter Gefahrenerforschung"

Quelle:APA





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ITM_20111018_ITM2951071755595226 / 18.10.2011 12:09:36

APA Meldung

Datenschutzrat kritisiert Entwurf zu SPG-Novelle =

   Wien (APA) - Der Datenschutzrat kritisiert den vom
Innenministerium vorgelegten Entwurf für die Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz (SPG). In seiner gestrigen Sitzung hat der
Datenschutzrat "eine Reihe von Einwänden formuliert", so der
Vorsitzende Johann Maier am Dienstag in einer Aussendung. Sie
betreffen u.a. die Erweiterte Gefahrenerforschung und fehlende
Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten.


   Die derzeit in Begutachtung stehende SPG-Novelle soll - als Teil
des "Anti-Terror-Pakets" der Regierung - die Möglichkeiten der
Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terroristen erweitern. So soll
die Erweiterte Gefahrenerforschung künftig auch bei Einzelpersonen
und nicht mehr nur bei Gruppen möglich sein.


   "Klare Löschungsverpflichtungen" gefordert


   Die Datenschützer befürchten, dass dann unter dem Titel der
präventiven Kriminalitätsbekämpfung staatliche Eingriffbefugnisse
zum Einsatz kommen, ohne dass sie der Strafprozessordnung
gleichwertigen Kontrollinstrumenten (Instanz mit gleichen
Unabhängigkeitsgarantien wie ein Gericht, Information des
Betroffenen) unterstellt wären: "Das ist keine
datenschutzrechtliche, sondern eigentlich eine demokratiepolitische
Frage", meinte Maier.


   Der Datenschutzrat forderte "klare Löschungsverpflichtungen" -
und dass das Instrument "Analyse" zumindest durch einen
Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden muss. Außerdem sollte nach
einer Handy-Ortung verpflichtend der Betroffene zu informieren sein,
und zwar in allen Fällen und nicht nur bei Rückgriff auf
Vorratsdaten. Und es müsse klar geregelt sein, dass nur der Gesuchte
und dessen Begleiter - und nicht zufällig in der Nähe Befindliche -
angepeilt werden dürfen.


   Der Datenschutzrat beschäftigte sich auch mit dem "Datenskandal
der Tiroler Gebietskrankenkasse", wo der Österreichableger von
Anonymous behauptet, über 600.000 Datensätze von Versicherten
"gestolpert" zu sein. Dieser "Skandal muss aufgeklärt werden",
meinte Maier, es müsse überprüft werden, ob die Daten von der
Krankenkasse ohne Rechtsgrundlage an Dritte ausgefolgt worden seien.


   (Schluss) tal


ITM001    2011-10-18/12:09


181209 Okt 11