ITM_20111018_ITM2951071755595226 / 18.10.2011 12:09:36
APA Meldung
Datenschutzrat kritisiert Entwurf zu SPG-Novelle =
Wien (APA) - Der Datenschutzrat kritisiert den vom Innenministerium vorgelegten Entwurf für die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG). In seiner gestrigen Sitzung hat der Datenschutzrat "eine Reihe von Einwänden formuliert", so der Vorsitzende Johann Maier am Dienstag in einer Aussendung. Sie betreffen u.a. die Erweiterte Gefahrenerforschung und fehlende Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten.
Die derzeit in Begutachtung stehende SPG-Novelle soll - als Teil des "Anti-Terror-Pakets" der Regierung - die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terroristen erweitern. So soll die Erweiterte Gefahrenerforschung künftig auch bei Einzelpersonen und nicht mehr nur bei Gruppen möglich sein.
"Klare Löschungsverpflichtungen" gefordert
Die Datenschützer befürchten, dass dann unter dem Titel der präventiven Kriminalitätsbekämpfung staatliche Eingriffbefugnisse zum Einsatz kommen, ohne dass sie der Strafprozessordnung gleichwertigen Kontrollinstrumenten (Instanz mit gleichen Unabhängigkeitsgarantien wie ein Gericht, Information des Betroffenen) unterstellt wären: "Das ist keine datenschutzrechtliche, sondern eigentlich eine demokratiepolitische Frage", meinte Maier.
Der Datenschutzrat forderte "klare Löschungsverpflichtungen" - und dass das Instrument "Analyse" zumindest durch einen Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden muss. Außerdem sollte nach einer Handy-Ortung verpflichtend der Betroffene zu informieren sein, und zwar in allen Fällen und nicht nur bei Rückgriff auf Vorratsdaten. Und es müsse klar geregelt sein, dass nur der Gesuchte und dessen Begleiter - und nicht zufällig in der Nähe Befindliche - angepeilt werden dürfen.
Der Datenschutzrat beschäftigte sich auch mit dem "Datenskandal der Tiroler Gebietskrankenkasse", wo der Österreichableger von Anonymous behauptet, über 600.000 Datensätze von Versicherten "gestolpert" zu sein. Dieser "Skandal muss aufgeklärt werden", meinte Maier, es müsse überprüft werden, ob die Daten von der Krankenkasse ohne Rechtsgrundlage an Dritte ausgefolgt worden seien.
(Schluss) tal
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